Arzneikosten in der Steuererklärung


Arzneimittelausgaben geltend machen
Arzneikosten in der Steuererklärung

Gesundheitskosten wie Arzneimittelausgaben lassen sich in der Steuererklärung geltend machen. Doch die Ausgaben müssen belegt werden. In vielen Fällen hilft die Stammapotheke dabei, den Nachweis zu erbringen.

Bei der Steuererklärung dürfen Gesundheitskosten als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Dies betrifft sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation. Aber Achtung: Anerkannt werden die Gesundheitskosten vom Finanzamt im Einzelfall erst ab dem Überschreiten einer bestimmten Belastungsgrenze, die von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. „Jeder Patient, der seine Steuererklärung macht, sollte prüfen, ob es sich für ihn lohnt, notwendige Gesundheitsausgaben geltend zu machen, um Steuern zu sparen“, rät Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter beim Deutschen Apothekerverband (DAV).

Kundenkarte vereinfacht Nachweis über Gesundheitskosten

Über Gesundheitskosten, die in der Steuererklärung angerechnet werden, muss ein Nachweis erbracht werden, zum Beispiel anhand von aufbewahrten Quittungen. „Wer seine Quittungen und Belege im Laufe des Jahres 2016 nicht vollständig gesammelt hat, kann in vielen Fällen die Hilfe von seiner Stammapotheke in Anspruch nehmen“, weiß Groeneveld. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn Patienten über eine Apotheken-Kundenkarte verfügen. Anhand dieser kann nachträglich eine Jahresübersicht ausgedruckt werden. „Der Service sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen können von Apotheke zu Apotheke variieren“, erläutert der Experte. Patienten sollten sich deshalb an ihre Stammapotheke wenden und sich gegebenenfalls für das kommende Jahr eine Kundenkarte ausstellen lassen.

Grünes Rezept bescheinigt medizinische Notwendigkeit

Damit das Finanzamt im jeweiligen Einzelfall die Arzneimittelausgaben als „Außergewöhnliche Belastungen“ anerkennt, muss auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamente geschieht dies durch das ärztlich ausgestellte rosa Rezept. In der Selbstmedikation kann die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel durch ein grünes Rezept nachgewiesen werden: Auf diesem empfiehlt der Arzt ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel. Das Finanzamt entscheidet jeweils im Einzelfall über die Anerkennung des Nachweises.

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

News

Long-COVID bei Kindern
Long-COVID bei Kindern

Studie bestätigt

Long-COVID ist schon lange ein Thema bei Erwachsenen – doch sind auch die Kleinsten betroffen?   mehr

Bisphosphonate richtig einnehmen
Bisphosphonate richtig einnehmen

Aufrecht und nur mit Wasser

Bisphosphonate stärken den Knochen und schützen dadurch vor Frakturen. Damit das klappt, müssen bei der Einnahme allerdings einige Regeln beachtet werden.   mehr

Kasse zahlt den Rauchausstieg
Kasse zahlt den Rauchausstieg

Nikotinersatz auf Rezept

Mit dem Rauchen aufzuhören ist schwierig. Nikotinkaugummi oder -pflaster sowie Medikamente können dabei helfen. Seit August 2025 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Tabakentwöhnungsprodukte – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.   mehr

Mit Yoga gegen Blasenschwäche
Mit Yoga gegen Blasenschwäche

Für Männer und Frauen geeignet

Eine Harninkontinenz schränkt die Lebensqualität der Betroffenen oft stark ein. Wer selbst etwas dagegen tun will, kann es mit Yoga versuchen.   mehr

Was hilft gegen Nägelkauen?
Was hilft gegen Nägelkauen?

Von Handschuhen bis Bitterstoffe

Manche Kinder machen es aus Langeweile, andere, wenn sie gestresst sind: Nägelkauen. Die Folge sind unschön abgeknabberte Nägel – aber auch gesundheitliche Probleme wie Infektionen der Haut oder überbeanspruchte Zahnwurzeln. Diese Tipps helfen, die schlechte Angewohnheit in den Griff zu bekommen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im November

Rheumatoide Arthritis

Rheumatoide Arthritis

Tipps für den Alltag

Wie können Menschen mit rheumatoider Arthritis ihre Schmerzen lindern und akuten Krankheitsschüben v ... Zum Ratgeber
Rönner Apotheke im Marktkauf Bünde
Inhaber Hans-Claus Rönner
Telefon 05223/57 42 01
Fax 05223/57 42 03
E-Mail info@apotheke-buende.de